Seniorenwegweiser für den Landkreis Miltenberg

Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

Wenn Menschen im Alter oder aufgrund einer Erkrankung Hilfe im Haushalt oder bei der persönlichen Pflege benötigen, verursacht dies oft Kosten. Dies stellt besonders Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder einen kleinen Rente vor große Probleme. Was tun, wenn die Rechnung für die notwendige Hilfe nicht selbst bezahlt werden kann?

Reicht weder das eigene Einkommen und Vermögen noch die Leistungen aus der Pflege- oder anderen Versicherungen aus, um die Kosten für die Pflege zu decken, ist Unterstützung vom Staat notwendig. Betroffene haben die Möglichkeit, einen Antrag auf die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ zu stellen. 

Ambulante Hilfe zur Pflege:

für diejenigen, die noch allein oder mit Partner*in zu Hause oder aber mit anderen zusammen in einer Haus- oder Wohngemeinschaft leben, z.B. bei den eigenen Kindern. 

Hilfe zur Pflege in (teil-) stationären Einrichtungen:

für pflegebedürftige Menschen, die dauerhaft in einem Pflegeheim oder vorübergehend beispielsweise zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in einem Pflegeheim gepflegt werden.
Bitte beachten Sie: Auch Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege fallen darunter, da es sich dabei um teilstationäre Einrichtungen handelt!
Beide genannten Hilfearten gehören zur Sozialhilfe. Sie wird nachrangig gezahlt, das heißt nur dann, wenn weder Einkommen, Vermögen noch Leistungen anderer den Bedarf decken können. Die Hilfe wird auch erst ab Bekanntwerden der Notlage gezahlt, also in der Regel nicht rückwirkend. Hierfür reicht es zunächst, den Hilfebedarf telefonisch oder schriftlich beim Sozialhilfeträger mitzuteilen. Zur Prüfung, ob wirklich Sozialhilfe gezahlt wird, muss dann ergänzend ein Formblattantrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialleistungsträger gestellt werden. 

Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Miltenberg bedeutet dies, dass alle Anträge auf „Hilfe zur Pflege“ beim Bezirk Unterfranken mit Sitz in Würzburg gestellt werden müssen.

Sie haben Fragen zur „Hilfe zur Pflege“?

Allgemeine Beratung und Information:
Eine allgemeine Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige. Der Pflegestützpunkt für den Landkreis Miltenberg ist Teil der Beratungsstelle.

Kontakt:

Zentrale Telefon-Nummer: 09371 669 4920
E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de
Weitere Informationen: www.seniorenberatung-mil.de 

Antragstellung und konkrete Fragen zum Einzelfall:
Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Miltenberg ist der Bezirk Unterfranken in Würzburg für die Bearbeitung der Anträge und konkrete Informationen im Einzelfall zuständig.
 
Kontakt:

Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de 

Der/ die zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Nachnamen (an erster Stelle) und Vornamen des Hilfesuchenden. Sie erfahren die Ansprechperson entweder telefonisch über die Zentrale oder auf der Homepage des Bezirks.

Diese und weitere Infos sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfranken https://www.bezirk-unterfranken.de/soziales/sozialleistungen1/22350.Hilfe-zur-Pflege.html.

© 2009 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501 0