Seniorenwegweiser für den Landkreis Miltenberg

Finanzielle Absicherung für Menschen mit geringem Einkommen

Menschen mit einem geringen Einkommen und Vermögen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen. Je nach individueller Situation kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Leistungsarten in aller Kürze vor.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, mit ihrem Einkommen Ihren Lebensunterhalt oder Ihre Pflege zu sichern, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine der Beratungsstellen im Landkreis.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Angaben sind eine erste, unverbindliche Information. Sie dienen nur zur Orientierung und stellen die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten nur in groben Zügen dar. Auskünfte für den Einzelfall können nur die jeweils zuständigen Stellen geben!

Bürgergeld

Sie sind unter 65 Jahren und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert? Sie haben unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vorausgesetzt, ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht dafür nicht aus. Die Bedarfsgemeinschaft sind Menschen, mit denen Sie zusammen leben und wirtschaften.

Für das Bürgergeld ist das Jobcenter des Landkreises Miltenberg zuständig:

Jobcenter Landkreis Miltenberg
Bauscher-Weg 6
63897 Miltenberg
Telefon: 09371 6694-0
E-Mail: Jobcenter-Lk-Miltenberg@jobcenter-ge.de  

Alle weiteren Informationen zum Bürgergeld und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Jobcenters.

Sozialhilfe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen

  • ab 65 Jahren oder 
  • zwischen 18 und 65 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

erhalten unter Umständen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe. 

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt

Dies ist auch eine Leistung der Sozialhilfe. Sie kommt unter Umständen in Frage für

  • Personen, deren Lebensunterhalt, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, nicht sichergestellt werden kann und 
  • die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bürgergeld bzw. Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung haben. 

Bei dieser Form der Sozialhilfe muss im Regelfall geprüft werden, ob etwa unterhaltspflichtige Angehörige den Antragsteller unterstützen können.

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Besondere Notlagen erfordern oft auch einen erhöhten finanziellen Aufwand. Diese Kosten können manchmal nicht selbst gedeckt werden. Daher gibt es Sozialhilfeleistungen in besonderen Lebenslagen. Sie gibt es vor allem als

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, 
  • als Hilfe bei Krankheit für nicht krankenversicherte Personen oder 
  • als Übernahme von Bestattungskosten. 

Ansprechpartner für die bisher genannten Sozialhilfeleistungen ist das
Landratsamt Miltenberg
Sozialamt
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Tel. 09371 501-0

Nähere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier

Wohngeld

Wohnen kostet viel Geld, oft Zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Diesen Zuschuss gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers 
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. 

Landratsamt Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Wohngeldstelle
Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main
Tel. 06022 6200 -651 / -653 / -654
E-Mail: wohngeld@lra-mil.de  
Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreis-Homepage. 

Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Für die Gewährung von Hilfe zur Pflege sowie Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig.
Hilfe zur Pflege kommt in Betracht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die eigene Pflege zu Hause oder in einer Pflegeinrichtung zu finanzieren.

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII kommt für alle Personen in Frage, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es,

  • eine drohende Behinderung zu verhüten 
  • oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern 
  • und Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (wieder) zu ermöglichen. 

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist grundsätzlich eine von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. Manche Leistungen werden jedoch auch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Miltenberg ist der

Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de  
https://www.bezirk-unterfranken.de

Eingliederungshilfe – Wohnortnahes Beratungsangebot des Bezirks Unterfranken im Landratsamt Miltenberg 

Terminvereinbarung
Telefon: 0931-7959-1349
E-Mail: beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de  
Internet: https://www.bezirk-unterfranken.de/soziales/sozialleistungen1/beratungsangebote/23599.Wohnortnahe-Beratung--Eingliederungshilfe.html  

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