Seniorenwegweiser für den Landkreis Miltenberg

Landespflegegeld Bayern

Mit 1000€ pro Jahr unterstützt der Freistaat Bayern durch das Landespflegegeld pflegebedürftige Menschen, die

  • mindestens Pflegegrad 2, 
  • ihren Hauptwohnsitz in Bayern 
  • und einen vollständigen Antrag per Post eingereicht haben. 

Dabei ist es unerheblich, ob jemand zu Hause lebt oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, die Auszahlung ist jedoch an das sogenannte Pflegegeldjahr gebunden. Dieses geht immer vom 01.10 eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres. Wurde Ihnen der Pflegegrad 2 oder höher erstmalig nach dem 01.10 eines Jahres bewilligt, kann Ihr Antrag nur für das zukünftige Pflegegeldjahr berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ihnen wurde der Pflegegrad 2 oder höher erstmalig ab dem 01.10.2018 bewilligt. Sie haben dadurch einen Anspruch auf Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2018/2019, nicht jedoch für das Pflegegeldjahr 2017/2018.
Wurde Ihr Erst-Antrag bewilligt, ist keine neue Antragstellung im Folgejahr mehr notwendig.

Die Auszahlung erfolgt jährlich, in der Regel ab Oktober. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Informationen und Antragsunterlagen
Den Antrag und weitere Informationen gibt es unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/  
oder bei der
Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige,
Brückenstr. 19, 63897 Miltenberg
Tel.: 09371 6694920
E-Mail: bsa@4main.de
www.seniorenberatung-mil.de

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