Entlastung bei Müllgebühren - „Pflegefalltonne“ für Inkontinenzmaterial
Aufgrund einer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kommt es manchmal zu einem erheblichen zusätzlichen Mehranfall an Inkontinenzartikeln. Dies geht zulasten der Abfallgebühren. Um hier die Menschen, die zu Hause gepflegt werden, finanziell zu entlasten, bietet der Landkreis Miltenberg Unterstützung durch die sogenannte „Pflegefalltonne“ an.
Pflegefalltonne
Pflegebedürftige und Behinderte haben oft einen erhöhten Bedarf für die Entsorgung von Restmüll. Der Landkreis Miltenberg unterstützt diesen Personenkreis mit der Pflegefalltonne. Auf Antrag erhalten Betroffene ein zusätzliches Restabfallvolumen von 120 Litern. Nach Genehmigung werden die Mülltonnen am Anwesen entsprechend getauscht oder Sie erhalten eine zusätzliche Restmülltonne. Der Anspruch besteht nur für die Pflege zu Hause, Einrichtungen werden nicht gefördert.
Den Antrag gibt es
- im Rathaus vor Ort,
- im Landratsamt Miltenberg bei der Kommunalen Abfallwirtschaft und
- im Internet
Erforderlich ist ergänzend eine Bestätigung des behandelnden Arztes oder der betreuenden Sozialstation / des ambulanten Pflegedienstes, dass eine Inkontinenz aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vorliegt. Ein passender Vordruck liegt dem Antrag bei.
Bitte beachten Sie:
- Selbstverständlich kann das Restmüllvolumen bei Bedarf auf eigene Kosten auf größere Müllgefäße oder zusätzliche Müllgefäße aufgestockt werden.
- Die Verwendung einer Pflegefalltonne berechtigt nicht zur Reduzierung des satzungsgemäßen Restmüllvolumens.
- Aus rechtlichen Gründen muss bei Mietern der Grundstückseigentümer als Gebührenpflichtiger zustimmen und den Antrag mitunterschreiben.
- Der Anspruch besteht nur für die Pflege zu Hause, Einrichtungen werden nicht gefördert.
- Entfällt die Berechtigung, z.B. weil ein dauerhafter Umzug ins Pflegeheim erfolgt, muss dies dem Landkreis unverzüglich gemeldet werden. Ansonsten werden die entsprechenden Gebühren nacherhoben.
- Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung von bis zu vier Wochen oder einem Krankenhausaufenthalt entfällt die Berechtigung nicht.
Ausführliche Informationen, das Antragsformular und die Kontaktdaten finden Sie hier.