Betreutes Wohnen und Service-Wohnen, seniorengerechte Wohnungen
Das sogenannte Betreute Wohnen oder Service-Wohnen ist eine ambulante Wohnform in einer angemieteten oder gekauften Wohnung innerhalb einer Wohnanlage oder eines Hauses. In der Regel sind es eher kleinere Wohneinheiten, die seniorengerecht ausgestattet sind. Das bedeutet nicht zwingend barrierefrei! Dennoch kann bei eingeschränkter Beweglichkeit eine selbständige Haushaltsführung möglich bleiben. Auch gibt es Wohnanlagen, in denen es zusätzlich Gemeinschaftsräume gibt.
Mit dem Miet- oder Kaufvertrag ist oft ein Betreuungsvertrag kombiniert. Darin werden Leistungen und Kosten für beispielsweise festinstallierte Notrufsysteme oder Ansprechpersonen stundenweise oder rund um die Uhr vor Ortgeregelt, die sogenannte Betreuungspauschale oder Grundleistung.
Unabhängig vom Vor-Ort-Service können selbstverständlich andere Dienste frei dazu gebucht werden. Zum Beispiel Pflegedienste, Menü-Bring-Dienste, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. Sie haben dabei die freie Wahl und sind nicht auf den Träger der Wohnanlage festgelegt!
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich definiert. Manchmal werden auch Begriffe wie „Seniorenwohnen“, „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen plus“ verwendet. Der Einfachheit halber wird hier von Betreutem Wohnen / Service-Wohnen gesprochen. Alle diese Angebote können sich erheblich voneinander unterscheiden im Hinblick auf
- Ausstattung und Barrierefreiheit
- Kosten für die Wohnung
- Art und Umfang der in der Betreuungspauschale oder Grundleistung enthaltenen tatsächlichen Unterstützung und Hilfe im Alltag
- Kosten für die Betreuungspauschale oder Grundleistung
- Lage und Erreichbarkeit.
Die Kosten für das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen setzen sich einmal aus den Wohnkosten zusammen (Miete und Nebenkosten oder Kaufkosten für die Wohnung und Nebenkosten) sowie der in der Regel monatlich zu zahlenden Gebühr für die Betreuungspauschale / Grundleistung. Sofern Sie weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erhöhen sich Ihre Kosten entsprechend.
Bitte beachten Sie: Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit und im Falle einer (fortgeschrittenen) Demenzerkrankung kann trotz aller Unterstützungen, die das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen möglicherweise anbietet, ein Umzug in ein Pflegeheim manchmal nicht vermieden werden!
Wenn Sie sich für das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen interessieren, vergleichen Sie bitte die für Sie in Frage kommenden Angebote genau. Eine Hilfestellung bieten Ihnen
- die Checkliste Betreutes Wohnen (PDF), Herausgeber: BIVA e. V. (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen) und BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.)
- die Kurzinformation Betreutes Wohnen. Wohnangebot mit Service"(PDF) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom Juni 2021.
Neben dem Betreuen Wohnen und Service-Wohnen gibt es auch seniorengerechte Wohnungen. Diese gibt es in unterschiedlichen Lagen und verschiedenen Ausstattungen zur Miete oder zum Kauf, ohne dass verpflichtend ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird. Selbstverständlich können wie bei allen ambulanten Wohnformen unterstützende Dienstleistungen auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Einige dieser seniorengerechten Wohnungen haben bereits einen vorinstallierten Hausnotruf, der jedoch durch einen Anbieter der eigenen Wahl ergänzt werden kann.
Bei den hier folgenden Adressen handelt es sich um eine Auflistung an seniorengerechten ambulanten Wohnmöglichkeiten. Darunter sind reine seniorengerechte Wohnungen ohne weitere Betreuung ebenso wie verschiedene Formen des Betreuten Wohnen und Service-Wohnen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Ansprechperson über die Art des Angebotes und die jeweiligen Kosten. Seniorengerechte Wohnungen, die bereits als Eigentumswohnungen verkauft sind und für die es keine zentrale Ansprechperson gibt, sind hierbei nicht aufgeführt.