Seniorenwegweiser für den Landkreis Miltenberg

Befreiung von Zuzahlungen

Zu vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Versicherten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen leisten. Zum Beispiel für Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlungen. Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass insbesondere chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Versicherte mit einem geringen Einkommen und Sozialhilfeempfänger durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht finanziell überfordert werden. 

Diese Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens für alle Versicherten. Im Falle einer chronischen Erkrankung sinkt die Belastungsgrenze auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Das jährliche Bruttoeinkommen errechnet sich dabei aus dem gesamten Einkommen aller Familienmitglieder, z. B. aus Gehalt, Rente/Pension etc.

Wie kann man sich befreien lassen?

Wer im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenzen erreicht, kann sich auf einen schriftlichen Antrag hin von weiteren Zuzahlungen befreien oder sich am Jahresende den über die Belastungsgrenze hinaus gezahlten Betrag erstatten lassen. Auch eine rückwirkende Erstattung für vergangene Jahre (bis zu vier Jahre rückwirkend) ist auf Antrag hin möglich. Die geleisteten Zuzahlungen müssen dabei in der Regel mittels Original-Quittungen, zum Teil auch mittels Kontobelegen (z.B. für Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten) belegt werden. 

Wenn eindeutig voraussehbar ist, dass eine Person die Belastungsgrenze im laufenden Jahr überschreiten wird, kann der Antrag auf Befreiung bereits im Voraus gestellt werden. Die Krankenkasse errechnet die persönliche Belastungsgrenze. Diese Summe muss dann an die Krankenkasse überwiesen werden. Im Gegenzug erhält man eine Befreiungskarte. Eine Rückerstattung der vorab bezahlten Beträge ist in der Regel nicht möglich. 

Unter die Zuzahlungen, die für die Befreiung angerechnet werden können, fallen jedoch nicht die bereits geleisteten Eigenanteile für z.B. Zahnarztbehandlungen oder Sehhilfen wie Brillen. 

Der Antrag sowie ergänzende Informationen zu den individuellen Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung sind bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich. 

Allgemeine Informationen und Rechenbeispiele finden Sie hier:  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html
 


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