Seniorenwegweiser für den Landkreis Miltenberg

Vorsorgemöglichkeiten und Betreuung

Die Vorstellung, nicht mehr (vollständig) über sich selbst und das eigene Leben bestimmen zu können, macht vielen Menschen Angst. Gleichzeitig sind sich viele auch bewusst, dass ein Unfall, eine Erkrankung oder Altersbeschwerden genau dazu führen können. Können Erwachsene nicht mehr in vollem Umfang für sich und ihre Angelegenheiten selbst sorgen, brauchen sie eine Unterstützung. Wenn eine andere Person bestimmte Angelegenheiten wie die finanzielle Absicherung oder die medizinische Behandlung organisieren soll, braucht diese Person jedoch eine Berechtigung dazu. Diese Berechtigung kann man (vorsorglich) selbst erteilen, das nennt man Vorsorgevollmacht. Oder sie wird im Bedarfsfall gerichtlich erteilt. Das nennt man dann rechtliche Betreuung.
Eine Patientenverfügung ist eine ergänzende Vorsorgemöglichkeit sein. Darin legt man selbst fest, welche Behandlung man wünscht oder nicht wünscht, wenn man sich selbst nicht äußern kann. Sie allein reicht jedoch nicht aus und sollte durch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ergänzt werden!

Vorsorgevollmacht

Ihre ganz persönlichen Wünsche kennen nur Sie allein. Auf die Gestaltung Ihrer Zukunft können Sie durch Erteilen einer Vorsorgevollmacht vorausschauend Einfluss nehmen. Bei ausreichender Vollmacht wird eine rechtliche Betreuung unter Umständen nicht erforderlich.

In der Regel können Sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen und erteilen. Sie legen selbst fest, für welche Bereiche Sie die Vollmacht erteilen. Dies kann vollumfänglich oder nur für einzelne Bereiche sein (z.B. Kontakt mit Ämtern und Behörden).
In manchen Angelegenheiten wird eine von einem Notar beurkundete Vollmacht benötigt. Zum Beispiel, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Unstimmigkeiten in der Familie vermieden werden sollen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Vorsorgevollmacht bei Bedarf zu ergänzen. Zum Beispiel durch eine eigene Bankvollmacht. So vermeiden Sie Schwierigkeiten für Ihren Bevollmächtigten.
Eine Vorsorgevollmacht gilt ab dem Moment, an dem Sie das Original an den Bevollmächtigten übergeben. Daher sollten Sie der Person, die Sie bevollmächtigen, voll vertrauen können. Sie sollten sie daher nicht leichtfertig erteilen und sich vorher beraten lassen. 

Nähere Auskünfte erteilen:
Landratsamt Miltenberg,
Betreuungsstelle
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Tel. 09371 501-565 / 564 / 561
E-Mail: betreuungsstelle@lra-mil.de  
https://www.landkreis-miltenberg.de (Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)

Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V.
Brückenstraße 19, 63897 Miltenberg
Telefon: 09371 669 4920
E-Mail: bsa@4main.de
www.seniorenberatung-mil.de

Weitere Informationen:
Unter folgendem Link können Sie eine Broschüre zum Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht einsehen, herunter laden oder kostenlos beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestellen: 

Betreuungsverfügung

Manchmal kann man keine Vorsorgevollmacht erteilen, weil man keine geeignete Person kennt oder sich unsicher ist. Dann können Sie mit einer Betreuungsverfügung vorsorglich Anordnungen treffen für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird. Darin können Sie festlegen, wer Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer es auf jeden Fall nicht werden soll und vieles andere mehr. 

Rechtliche Betreuung

Jedem Menschen kann es passieren, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr ganz selbst regeln kann. Das kann zum Beispiel durch eine Erkrankung passieren oder weil man älter wird und nicht mehr so viel Kraft hat wie früher. In so einer Situation kann man Hilfe bekommen durch eine rechtliche Betreuung. Sie kommt in Frage für Erwachsene, die aufgrund einer

  • psychischen Krankheit 
  • oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung 

ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können und keine (ausreichende) Vorsorgevollmacht erteilt haben. Viele der Betroffenen sind alte Menschen. 

Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen?

Jeder Mensch kann eine Betreuung für sich selbst beantragen. Auch andere Personen können eine Betreuung für eine hilfebedürftige Person beantragen. Das können Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn genau so sein wie Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Beratungsstellen. Der Antrag muss an das Amtsgericht am Wohnort des Betroffenen gerichtet werden.

Ein Antragsformular gibt es bei der Betreuungsbehörde für den Landkreis Miltenberg: www.landkreis-miltenberg.de/Bildung,Soziales-Gesundheit/Gesundheitsamt/Betreuungen

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Wenn ein Antrag auf Betreuung gestellt wurde, prüft ein Richter oder eine Richterin, ob eine rechtliche Betreuung nötig ist. Dazu spricht der Richter oder die Richterin persönlich mit der betroffenen Person, wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird geklärt, ob diese ausreicht. Wenn eine Betreuung nötig ist, wird auch geprüft, welche Aufgaben der Betreuer / die Betreuerin übernehmen soll. Eine Betreuung wird nur für die Angelegenheiten eingerichtet, die der Betroffene nicht mehr selbst erledigen kann. Außerdem wird ein passender Betreuer oder eine Betreuerin gesucht. Dabei werden die Wünsche der betroffenen Person nach Möglichkeit beachtet.

Wer kann rechtliche(r) Betreuer(in) werden?

Es gibt ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer. Ehrenamtliche Betreuer sind oft Angehörige oder Menschen, die der betroffenen Person nahe stehen. Nach Möglichkeit werden vom Richter ehrenamtliche Betreuer bestellt. Wichtig: Niemand muss eine Betreuung übernehmen!
Findet sich kein (geeigneter) ehrenamtlicher Betreuer, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Das sind oft Rechtsanwälte, Sozialarbeiter oder Vertreter andere Berufsgruppen. Sie übernehmen nicht nur eine Betreuung, sondern sind für viele verschiedene Menschen die gesetzliche Vertretung.

Sie haben weitere Fragen zur Betreuung?
Nähere Auskünfte erteilen:
Landratsamt Miltenberg,
Betreuungsstelle
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Tel. 09371 501-565 / 564 / 561
E-Mail: betreuungsstelle@lra-mil.de

Amtsgericht Obernburg – Betreuungsgericht –
Römerstraße 80
63785 Obernburg a. Main
Tel. 06022 6280

Amtsgericht Miltenberg – Betreuungsgericht –
Hauptstraße 29
63897 Miltenberg
Tel. 09371 9430

Weitere Informationen:
Beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz können Sie eine Broschüre zum Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht einsehen, herunterladen oder kostenlos bestellen. 

Patientenverfügung – medizinische Vorsorge

Für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden, können Sie ebenfalls vorsorgen. Dazu können Sie eine Patientenverfügung nutzen. So können Sie wichtige Entscheidungen im Hinblick auf eine mögliche spätere ärztliche Behandlungen treffen und Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. 

Eine Patientenverfügung hat weitreichende Konsequenzen und sollte daher nur nach vorheriger Beratung durch eine geschulte Kraft erstellt werden. Da sie Wünsche zur medizinischen Behandlung beinhaltet, sollte sie (ergänzend) mit einem Arzt oder einer Ärztin besprochen werden.

Weitere Informationen: 
Beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz können Sie eine Broschüre zum Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht einsehen, herunterladen oder kostenlos bestellen.

Bitte nutzen Sie persönliche Beratungsangebote! Sprechen Sie dazu auch mit ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt.

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